Zur diesjährigen Klausurtagung der Esslinger Initiative möchten wir Sie herzlich einladen.
Die Klausurtagung findet wieder in unseren Räumen in der Schelztorstr. 38, 73728 Esslingen, statt.
Termin: Freitag, 17.7.2026, 15 - 17.30 Uhr
In dieser Klausurtagung wird Fr. Dr. Monika Daun zum Thema
"Würde im medizinisch-pflegerischen Alltag" referieren.
In Arbeitsgruppen gibt es die Möglichkeit, das Thema zu vertiefen.
Wir bitten Sie, sich anzumelden unter
Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung.
Die Esslinger Initiative veröffentlicht eine Patientenverfügung in leichter Sprache. Inhaltlich identisch mit dem bewährten Muster, ist die "leichte" Fassung im Satzbau und in der Wortwahl komplett überarbeitet. Die Vorlage als PDF-Datei liegt im Downloadbereich. Sie ist noch als Entwurf gekennzeichnet, der Vorstand freut sich über Verbesserungsvorschläge.
Seit Freitag, 17. Februar 2023 steht im Download-Bereich eine neue Version der Vollmachts-Vordrucke und der erläuternden Texte bereit. Die Dokumente sind gekennzeichnet mit dem Versions-Stand "Februar 2023". Es handelt sich bei den Änderungen um redaktionelle Überarbeitungen, die bisher verwendeten Vordrucke werden nicht ungültig.
Zum 1.1.2023 tritt die Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Ein Teil der Änderungen ist die Einführung eines gegenseitigen Vertretungsrechts von Ehegatten in einer Notfallsituation im Bereich der Gesundheitssorge. Das neue Recht umfasst Untersuchungen, Heilbehandlungen, ärztliche Eingriffe und freiheitsentziehende Maßnahmen wie z.B. Bettgitter, Gurte, Beruhigungsmittel. Die Notfallvertretung gilt für 6 Monate. Bei Bedarf muss danach eine Betreuung eingerichtet werden.
Um für den „Fall des Falles“ auf der sicheren Seite zu sein ist es trotzdem empfehlenswert, ab 18 Jahren(!) eine Vollmacht, Patientenverfügung und ggf. eine Betreuungsverfügung zu erstellen, da die Notfallvertretung zeitlich und inhaltlich begrenzt ist.
Die wenigsten Menschen haben festgelegt, was im Falle der Entscheidungsunfähigkeit oder im Todesfall mit ihren digitalen Daten geschehen soll. Mit Hilfe einer Vollmacht können Sie bestimmen, wer Ihre Internetkonten und Daten dann bearbeiten oder löschen soll. Mit einer "digitalen Vollmacht" bekommen Bevollmächtigte Zugang zu den digitalen Daten. Dies kann beispielsweise wichtig sein, um die per E-Mail eingehenden Rechnungen zu begleichen oder online abgeschlossene Verträge zu kündigen. Auf die gleiche Weise können Sie auch jemanden bevollmächtigen, sämtliche digitalen Spuren im Internet zu löschen. Unser Vollmachtsformular enthält seit dem Versionsstand "November 2018" einen entsprechenden Formulierungsvorschlag.